3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.

Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 gelesen werden.

3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 angewandten Methoden.

Die Gesellschaft wendet zum 1. Januar 2021 folgende neue Vorschriften an:

  • Amendments zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Interest Rate Benchmark Reform-Phase 2
  • Amendments zu IFRS 16: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)

Aus der Anwendung der genannten neuen Vorschriften ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss.

Folgende Änderungen von Standards können für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch:

  • Amendments zu IFRS 3, IAS 16, IAS 37 und Annual Improvements 2018-2020

Wertminderung von Vermögenswerten

Der dem Segment Logistik zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert resultierte aus dem Erwerb der Bionic Production GmbH, Lüneburg (kurz: Bionic). Aufgrund der weltweit schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat der Vorstand der HHLA AG den erzielbaren Betrag der ZGE Bionic in Höhe von 14.098 T€ im zweiten Quartal neu berechnet. Für die ZGE Bionic wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 994 T€ erfasst, so dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE Bionic auf 3.988 T€ (im Vorjahr: 4.982 T€) reduziert wurde.

Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt. Die Bewertung gilt als Stufe 3 der Zeitwerthierarchie aufgrund der bei der Bewertung verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Der Management-Ansatz und die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung

Nicht beobachtbarer Inputfaktor

 

Der wesentlichen Annahme zugeordnete Werte zum 30. Juni 2021 (31. Dezember 2020)

 

Ansatz zur Bestimmung der Annahme

Veräußerungskosten

 

282 T€ (353 T€)

 

Geschätzt auf Basis der Erfahrung des Unternehmens mit der Veräußerung von Vermögenswerten

Cash-Flow-Prognoseperiode

 

4,5 Jahre (9 Jahre)

 

Vom Vorstand der HHLA AG genehmigte 9-Jahresprognose, durch das Management erstellt

Kapitalisierungszinssatz

 

9,91 % (8,66 %)

 

Bildet die spezifischen Risiken ab

Langfristige Wachstumsrate

 

1 % (1 %)

 

Bezeichnet die gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate, die zur Extrapolation der Cashflows über die Prognoseperiode hinaus verwendet wird

Da keine Anhaltspunkte auf eine Wertminderung der anderen ZGEs vorlagen, hat der Vorstand die übrigen Wertminderungsberechnungen nicht aktualisiert.

Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen in Höhe von 1.335 T€ der Gewinn- und Verlustrechnung des HHLA-Konzerns beinhaltet eine außerplanmäßige Abwertung in Höhe von 1.190 T€ auf den Beteiligungsansatz einer Gesellschaft, die dem Segment Logistik zugeordnet ist.

3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises

Zum 31. März 2021 erfolgte die Aufnahme der im Januar 2021 erworbenen Gesellschaften HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien, und iSAM AG, Mülheim an der Ruhr, und ihre drei Tochtergesellschaften in den Konsolidierungskreis der HHLA. Die Gesellschaften werden vollkonsolidiert. Weitere Ausführungen zum Erwerb der Gesellschaften sind unter Textziffer 4 aufgeführt.

Im Berichtszeitraum erfolgten keine weiteren Änderungen im Konsolidierungskreis.