8. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2020 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,50 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2019: 0,70 %; 30. Juni 2019: 0,70 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2020 ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,70 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2019: 0,80 %; 30. Juni 2019: 0,90 %).

Die versicherungsmathematische Annahme zum Entgelttrend änderte sich von 3,00 % zum 31. Dezember 2019 auf 2,00 % zum 30. Juni 2020.

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2020

 

2019

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

- 114.479

 

- 68.783

Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen finanzieller Annahmen und aus erfahrungsbedingten Anpassungen

 

- 8.614

 

- 51.040

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

- 123.093

 

- 119.823