NFB Bestandteil des geprüften nichtfinanziellen Berichts

Achtung der Menschenrechte

Rechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex (Code of Conduct) und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z. B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u. a. die folgenden Prinzipien auf:

  • Integrität als zentraler Wert sowie das Bekenntnis zur Vielfalt und die Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung im Umgang miteinander
  • Vorgaben zum rechtmäßigen Verhalten, insbesondere zur Vermeidung von Korruption gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern
  • Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheit wird bei der HHLA großgeschrieben und wir haben den Anspruch, hierbei auch in Zukunft führend zu sein
  • Schutz der Umwelt und nachhaltiges Wirtschaften, Förderung des Umweltbewusstseins und Beschleunigung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien durch die Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA. Nachhaltigkeitsstrategie

Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Das von der HHLA derzeit im Bereich Third Party Compliance weiter umgesetzte Business-Partner-Screening-System zur risikoorientierten Prüfung von Geschäftspartnern trägt auch im Bereich Menschenrechte zur frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken bei. Auch im von der HHLA gegenüber ihren Lieferanten verwendeten Lieferantenkodex ist ausdrücklich auch die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst.

Auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat die HHLA eine Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie für Vielfalt und der Verurteilung jeder Form von Diskriminierung und Rassismus abgegeben. Im Jahr 2021 lag der Schwerpunkt der Weiterentwicklung in der Initiierung eines Projektes zur weiteren Entwicklung von Diversity-Management sowie eines Projektes zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Schwerpunkt der Kommunikation lag bei den Themen Korruptionsvermeidung und Arbeitsschutz.