Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – durch den Gesamtaufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen – im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.

Nach dem geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Nebenleistungen und Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die Festvergütung wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Nebenleistungen (Sachbezüge) beinhalten den Anspruch auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.

Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien

Stand: 31. Dezember 2019

Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)

1 Pro umgeschlagenem und transportiertem Container

Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der abgelaufenen drei Jahre vor Zinsen und Steuern () vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität () sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.

Leistungen zur Altersversorgung werden individuell in Gestalt von Pensionszusagen, der Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge bzw. in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung gewährt. Gemäß den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt orientiert sich am jeweiligen Jahresgrundgehalt. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie z. B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels [Change of Control]) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.

Mit Blick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und die damit zusammenhängende Neufassung des DCGK hat der Aufsichtsrat eine Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand eingeleitet, die voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein wird.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 rund 3,1 Mio. € (im Vorjahr: rund 3,0 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 1.096.949 € (im Vorjahr: 1.008.923 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 28.783.941 € (im Vorjahr: 23.239.497 €) zurückgestellt.

Individuelle Vergütung des Vorstands

Die nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 DCGK (in der Fassung vom 7. Februar 2017).

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2019

 

2019 Minimum

 

2019 Maximum

 

2018

 

2019

 

2018

Festvergütung

 

461.250

 

461.250

 

461.250

 

450.000

 

461.250

 

450.000

Nebenvergütung

 

13.859

 

13.859

 

13.859

 

13.859

 

13.859

 

13.859

Summe

 

475.109

 

475.109

 

475.109

 

463.859

 

475.109

 

463.859

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

434.988

 

0

 

461.250

 

406.450

 

461.250

 

400.391

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung5

 

910.097

 

475.109

 

936.359

 

870.309

 

936.359

 

864.250

Versorgungsaufwand3, 4

 

2.796.735

 

2.796.735

 

2.796.735

 

355.898

 

2.796.735

 

355.898

Gesamtaufwand

 

3.706.832

 

3.271.844

 

3.733.094

 

1.226.207

 

3.733.094

 

1.220.148

Heinz Brandt, Vorstandsmitglied (bis 31.03.2019)

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2019

 

2019 Minimum

 

2019 Maximum

 

2018

 

2019

 

2018

Festvergütung

 

87.500

 

87.500

 

87.500

 

350.000

 

87.500

 

350.000

Nebenvergütung

 

3.410

 

3.410

 

3.410

 

13.359

 

3.410

 

13.359

Summe

 

90.910

 

90.910

 

90.910

 

363.359

 

90.910

 

363.359

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

87.341

 

0

 

87.500

 

326.450

 

87.500

 

323.974

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung5

 

178.251

 

90.910

 

178.410

 

689.809

 

178.410

 

687.333

Versorgungsaufwand3

 

0

 

0

 

0

 

269.655

 

0

 

269.655

Gesamtaufwand

 

178.251

 

90.910

 

178.410

 

959.464

 

178.410

 

956.988

Jens Hansen, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2019

 

2019 Minimum

 

2019 Maximum

 

2018

 

2019

 

2018

Festvergütung

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

Nebenvergütung

 

18.624

 

18.624

 

18.624

 

18.624

 

18.624

 

18.624

Summe

 

368.624

 

368.624

 

368.624

 

368.624

 

368.624

 

368.624

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

350.000

 

0

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

718.624

 

368.624

 

718.624

 

718.624

 

718.624

 

718.624

Versorgungsaufwand3

 

35.000

 

35.000

 

35.000

 

35.000

 

35.000

 

35.000

Gesamtaufwand

 

753.624

 

403.624

 

753.624

 

753.624

 

753.624

 

753.624

Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2019

 

2019 Minimum

 

2019 Maximum

 

2018

 

2019

 

2018

Festvergütung

 

360.000

 

360.000

 

360.000

 

350.000

 

360.000

 

350.000

Nebenvergütung

 

10.782

 

10.782

 

10.782

 

10.782

 

10.782

 

10.782

Summe

 

370.782

 

370.782

 

370.782

 

360.782

 

370.782

 

360.782

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

360.000

 

0

 

360.000

 

326.450

 

360.000

 

323.974

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung5

 

730.782

 

370.782

 

730.782

 

687.232

 

730.782

 

684.756

Versorgungsaufwand3

 

195.110

 

195.110

 

195.110

 

207.878

 

195.110

 

207.878

Gesamtaufwand

 

925.892

 

565.892

 

925.892

 

895.110

 

925.892

 

892.634

Torben Seebold, Vorstandsmitglied (seit 01.04.2019)

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2019

 

2019 Minimum

 

2019 Maximum

 

2018

 

2019

 

2018

1

Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage

2

Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.

3

Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente für Pensionszusagen, Beiträge für Direktversicherungen oder zweckgebundener Beitrag für Altersversorgung (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)

4

Der Betrag für 2019 beinhaltet nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (past service cost) in Höhe von 2.466.138 €, der auf die Anpassung der Versorgungszusage für Frau Titzrath mit Datum vom 17. Juni 2019 zurückzuführen ist.

5

Unterjährige Vertragsanpassungen sind zeitanteilig berücksichtigt.

Festvergütung

 

236.250

 

236.250

 

236.250

 

0

 

236.250

 

0

Nebenvergütung

 

23.671

 

23.671

 

23.671

 

0

 

23.671

 

0

Summe

 

259.921

 

259.921

 

259.921

 

0

 

259.921

 

0

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

236.250

 

0

 

236.250

 

0

 

236.250

 

0

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung5

 

496.171

 

259.921

 

496.171

 

0

 

496.171

 

0

Versorgungsaufwand3

 

23.625

 

23.625

 

23.625

 

0

 

23.625

 

0

Gesamtaufwand

 

519.796

 

283.546

 

519.796

 

0

 

519.796

 

0

Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Jenseits der im Rahmen der Anstellungsverträge der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Vergütungen für persönliche Leistungen gewährt. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 305.875 € (im Vorjahr: 309.292 €).

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats

 

 

Fixe Vergütung

 

Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Sitzungsgelder

 

Gesamt

in €1

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

1

Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer

2

Seit 12. Juni 2018 (Hauptversammlung 2018)

3

Seit 18. Juni 2019 (Hauptversammlung 2019)

4

Bis 6. Februar 2019

Prof. Dr. Rüdiger Grube

 

40.500

 

40.500

 

9.375

 

5.000

 

3.500

 

3.500

 

53.375

 

49.000

Berthold Bose

 

20.250

 

20.250

 

2.500

 

2.500

 

2.250

 

3.500

 

25.000

 

26.250

Dr. Norbert Kloppenburg

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

7.500

 

3.750

 

3.750

 

24.750

 

24.750

Thomas Lütje

 

13.500

 

13.500

 

2.500

 

2.500

 

2.000

 

2.000

 

18.000

 

18.000

Thomas Mendrzik

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

10.000

 

4.250

 

4.750

 

27.750

 

28.250

Dr. Isabella Niklas2

 

13.500

 

7.875

 

7.500

 

3.125

 

3.250

 

1.750

 

24.250

 

12.750

Norbert Paulsen

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

10.000

 

4.500

 

5.250

 

28.000

 

28.750

Sonja Petersen

 

13.500

 

13.500

 

5.000

 

5.000

 

4.000

 

3.000

 

22.500

 

21.500

Dr. Sibylle Roggencamp

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

10.000

 

4.750

 

5.000

 

28.250

 

28.500

Maya Schwiegershausen-Güth

 

13.500

 

13.500

 

0

 

0

 

1.750

 

1.750

 

15.250

 

15.250

Dr. Torsten Sevecke2

 

13.500

 

7.875

 

5.000

 

1.458

 

2.250

 

2.250

 

20.750

 

11.583

Prof. Dr. Burkhard Schwenker3

 

7.875

 

0

 

4.375

 

0

 

2.250

 

0

 

14.500

 

0

Michael Westhagemann4

 

2.250

 

13.500

 

1.250

 

7.500

 

0

 

3.250

 

3.500

 

24.250

Gesamtaufwand

 

192.375

 

199.125

 

75.000

 

69.166

 

38.500

 

41.000

 

305.875

 

309.292

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)

EBIT / Ø Betriebsvermögen.