35. Eigenkapital

Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der HHLA besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 72.753 T€ und ist in 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der HHLA. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte.

Genehmigte Kapitalia

Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien.

Unter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind.

Unter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.

Sonstige Ermächtigungen

Die ordentliche Hauptversammlung der HHLA vom 18. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung – auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats – neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten – nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Die HHLA verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien sowie die damit verbundenen Emissionskosten, die von der Kapitalrücklage abgezogen wurden. Außerdem sind Agien aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen enthalten sowie eine Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.

Zum Stichtag weist der HHLA-Konzern eine Kapitalrücklage in Höhe von 141.584 T€ (im Vorjahr: 141.584 T€) aus.

Erwirtschaftetes Eigenkapital

Das erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und .

Kumuliertes übriges Eigenkapital

Gemäß derzeit gültigem  19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen.

Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften und belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf - 10.880 T€ (im Vorjahr: - 8.812 T€).

Die nicht beherrschenden Anteile reduzieren sich gemäß den Regelungen in IAS 32 durch die Umgliederung von zukünftigen geschätzten Ausgleichszahlungsansprüchen eines nicht beherrschenden Gesellschafters für die Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, siehe Textziffer 6 und Textziffer 38. Ebenfalls führten die Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 zu einer Verringerung der nicht beherrschenden Anteile. Gegenläufig wirkte die Zurechnung des laufenden Ergebnisses.

Angaben zum Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der HHLA ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns sicherzustellen und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die überwacht.

Eigenkapitalquote

in %

 

31.12.2019

 

31.12.2018

Eigenkapital in T€

 

578.862

 

614.841

Bilanzsumme in T€

 

2.610.019

 

1.972.947

 

 

22,2 %

 

31,2 %

Die Reduzierung des Eigenkapitals ist wesentlich auf die Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 58,5 Mio. € sowie aus der Ausschüttung von Dividenden und der Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Gegenläufig wirkte das Gesamtergebnis der Berichtsperiode. Die durch die Erstanwendung von  16 verursachte Zunahme der Bilanzsumme führt zu einer deutlichen Verminderung der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr.

Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf Textziffer 38 verwiesen.

IFRS

International Financial Reporting Standards.

IAS

International Accounting Standards.

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)

EBIT / Ø Betriebsvermögen.

Eigenkapitalquote

Eigenkapital / Bilanzsumme.

IFRS

International Financial Reporting Standards.