18. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

Zusammensetzung des Ertragsteueraufwands

Latente und laufende Ertragsteuern in T€

 

2018

 

2017

Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden

 

1.752

 

- 4.262

davon im Inland

 

1.750

 

- 4.177

davon im Ausland

 

2

 

- 85

Latente Steuern aus Verlustvorträgen

 

- 1.436

 

- 18

davon im Inland

 

0

 

0

davon im Ausland

 

- 1.436

 

- 18

Summe latente Steuern

 

316

 

- 4.280

Laufender Ertragsteueraufwand

 

44.794

 

45.717

davon im Inland

 

26.424

 

28.176

davon im Ausland

 

18.370

 

17.541

In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

45.110

 

41.437

Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 517 T€ (im Vorjahr: 1.131 T€) enthalten.

Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Latente Steuern

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

in T€

 

31.12.2018

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

31.12.2017

Immaterielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

3.168

 

2.421

Sachanlagen und Finanzierungs-Leasing

 

0

 

0

 

17.809

 

16.746

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

0

 

0

 

10.136

 

10.304

Finanzielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

2.496

 

2.272

Vorräte

 

963

 

750

 

0

 

0

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

 

1.876

 

965

 

1.008

 

358

Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen

 

89.174

 

91.051

 

858

 

2.090

Verbindlichkeiten

 

7.270

 

9.707

 

3.822

 

2.986

Verlustvorträge

 

1.436

 

18

 

0

 

0

 

 

100.719

 

102.491

 

39.297

 

37.177

Saldierung

 

- 18.593

 

- 15.398

 

- 18.593

 

- 15.398

 

 

82.126

 

87.093

 

20.704

 

21.779

Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzerns

in T€

 

2018

 

2017

Ergebnis vor Steuern

 

183.584

 

147.291

Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %)

 

59.261

 

47.546

Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre

 

- 455

 

3.256

Steuerfreie Erträge

 

48

 

- 301

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

1.398

 

1.923

GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen

 

70

 

- 1.423

Permanente Differenzen

 

1.113

 

4.129

Steuersatzdifferenzen

 

- 14.565

 

- 13.592

Wertberichtigung auf aktive latente Steuern

 

- 1.824

 

304

Sonstige Steuereffekte

 

64

 

- 405

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

 

45.110

 

41.437

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2018 als auch 2017 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.

Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge und keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vor. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7.560 T€ (im Vorjahr: 96 T€) werden latente Steuern in Höhe von 1.436 T€ (im Vorjahr: 18 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 515 T€ (im Vorjahr: 1.374 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 7.969 T€ (im Vorjahr: 5.383 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 11.244 T€ (im Vorjahr: 22.238 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.

Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 21.538 T€ (im Vorjahr: 25.249 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnung

 

 

Brutto

 

Steuern

 

Netto

in T€

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

11.603

 

5.482

 

- 3.747

 

- 1.768

 

7.856

 

3.714

Cashflow-Hedges

 

33

 

- 8

 

- 11

 

2

 

22

 

- 6

Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten

 

- 124

 

145

 

47

 

- 74

 

- 77

 

71

 

 

11.512

 

5.619

 

- 3.711

 

- 1.840

 

7.801

 

3.779