3. Zusammensetzung des Konzerns

Konsolidierungskreis

Zum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 32 inländische und 14 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß  12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten.

Konsolidierungskreis

 

 

Inland

 

Ausland

 

Gesamt

HHLA AG und vollkonsolidierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

1. Januar 2016

 

23

 

9

 

32

Zugänge

 

1

 

6

 

7

Verschmelzungen

 

0

 

1

 

1

31. Dezember 2016

 

24

 

14

 

38

At-equity bilanzierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

1. Januar 2016

 

7

 

0

 

7

Zugänge

 

1

 

0

 

1

31. Dezember 2016

 

8

 

0

 

8

Gesamt 31. Dezember 2016

 

32

 

14

 

46

Tochterunternehmen

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Name des Unternehmens

 

Sitz des Unternehmens

 

Segment

 

Eigenkapitalanteil

 

 

 

 

 

 

2016

 

2015

HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH

 

Hamburg

 

Container

 

74,9 %

 

74,9 %

METRANS a.s.

 

Prag/Tschechien

 

Intermodal

 

90,0 %

 

86,5 %

Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

 

 

HHLA Container Terminal
Altenwerder GmbH

 

METRANS a.s.

in T€

 

2016

 

2015

 

2016

 

2015

Prozentsatz nicht beherrschender Anteile

 

25,1 %

 

25,1 %

 

10,0 %

 

13,5 %

Langfristiges Vermögen

 

82.100

 

91.621

 

208.832

 

234.262

Kurzfristiges Vermögen

 

141.930

 

129.319

 

75.828

 

63.794

Langfristige Schulden

 

52.757

 

51.244

 

108.538

 

114.239

Kurzfristige Schulden

 

94.984

 

91.751

 

25.567

 

33.911

Nettovermögen

 

76.289

 

77.945

 

150.555

 

149.906

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert der nicht beherrschenden Anteile

 

28

 

- 7.045

 

22.278

 

28.073

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

232.483

 

227.182

 

230.497

 

217.583

Jahresüberschuss

 

- 734

 

- 26

 

41.182

 

32.378

Sonstiges Ergebnis

 

- 922

 

- 104

 

0

 

0

Gesamtergebnis

 

- 1.656

 

- 130

 

41.182

 

32.378

davon nicht beherrschende Anteile

 

- 416

 

- 33

 

4.109

 

4.360

davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens

 

- 1.240

 

- 97

 

37.073

 

28.018

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

 

89.328

 

78.797

 

51.288

 

50.684

Ausgleichsverpflichtung/vorgesehene Dividende an nicht beherrschende Anteilsinhaber

 

- 22.603

 

- 21.627

 

- 2.536

 

- 2.061

Anteile an Joint Ventures

Der Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Bei den Gesellschaften HHLA Frucht, STEIN und Hamburg Vessel Coordination Center hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat).

Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen

in T€

 

2016

 

2015

Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust

 

3.746

 

3.023

Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis

 

- 248

 

434

Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis

 

3.498

 

3.457

Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen.

Buchwerte der Konzernanteile an Gemeinschaftsunternehmen

in T€

 

31.12.2016

 

31.12.2015

Summe der Buchwerte

 

10.481

 

9.303

Anteile an assoziierten Unternehmen

Bei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben.

Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem.  12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Gesamtkonzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage auf den HHLA-Konzern sind in gleicher Weise unbedeutend.

Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.

Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Konzerneigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet.

Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert.

Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis

Mit Aktienkauf- und Übertragungsverträgen vom 28. Juni 2016 wurde der Anteil der HHLA an der METRANS a.s., Prag/Tschechien, von 86,5 auf 90,0 % erhöht, da die METRANS a.s. eigene Aktien von ihren Minderheitsgesellschaftern erworben hat. Der Kaufpreis für diese Anteile wurde entsprechend dem Entity-Concept unter entsprechender Minderung der nicht beherrschenden Anteile und Gewinnrücklagen erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet.

Zum 31. März 2016 wurden die Gesellschaften METRANS Danubia Krems GmbH, Krems an der Donau/Österreich, und METRANS Railprofi Austria GmbH, Krems an der Donau/Österreich, erstmals vollkonsolidiert in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Zum 30. Juni 2016 wurden die Gesellschaften METRANS Adria D.O.O., Koper/Slowenien, METRANS (Danubia) Kft., Győr/Ungarn, und METRANS İSTANBUL STI, Istanbul/Türkei, erstmals vollkonsolidiert und die DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH, Hamburg, erstmals nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Zum 30. September 2016 wurde die Gesellschaft HHLA International GmbH, Hamburg, erstmals vollkonsolidiert in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Zum 31. Dezember 2016 wurde die Gesellschaft Univer Trans Kft., Budapest/Ungarn, erstmals vollkonsolidiert in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Die Erstkonsolidierungen wurden erfolgsneutral erfasst und waren nicht wesentlich.

Die Gesellschaft HHLA Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen, wurde im Juni 2016 auf die Gesellschaft POLZUG Intermodal Polska sp. z o.o., Warschau/Polen, verschmolzen. Die Verschmelzung hatte keine Auswirkung auf den HHLA-Konzernabschluss.

Darüber hinaus gab es keine Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis.

IFRS

International Financial Reporting Standards.

IFRS

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Intermodal / Intermodalsysteme

Transport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert.