5. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Überarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden.

Standard

Inhalt und Bedeutung

Amendments zu IAS 1 Anhangangaben

Der im Dezember 2014 veröffentlichte Standard stellt klar, wie in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses zu verfahren ist. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, und wurden mit EU-Verordnung 2015/2406 in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen dieser Amendments auf den Konzernabschluss der HHLA sind nicht wesentlich.

Amendments zu IAS 16 und IAS 38
Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethoden

Der IASB hat am 12. Mai 2014 Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte verabschiedet. Durch die Änderungen werden Leitlinien zur Verfügung gestellt, welche Abschreibungsmethoden für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte verwendet werden können. Die EU-Verordnung 2015/2231 sieht eine Anwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Diese Präzisierungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA.

Amendments zu IAS 19
Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge

Mit den im November 2013 veröffentlichten Änderungen werden einige Vorschriften von IAS 19 klargestellt. Beiträge, die die Arbeitnehmer selbst oder dritte Parteien für Leistungsbausteine, die das Unternehmen zugesagt hat, entrichten, werden auch zukünftig durch das Unternehmen vom Dienstzeitaufwand abgezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrag der Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre des Arbeitnehmers ist. Die Änderungen können für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Die EU-Verordnung 2015/29 vom 17. Dezember 2014 legt die Anwendung der Änderungen auf Geschäftsjahre fest, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Diese Klarstellung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA.

Amendments zu IFRS 11
Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten

Vom IASB wurden im Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen verabschiedet. Die Änderungen beinhalten die Klarstellung, wie ein Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, zu bilanzieren ist. Die Änderungen sind zu berücksichtigen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Durch die EU-Verordnung 2015/2173 vom 24. November 2015 wurde die Änderung in das EU-Recht übernommen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA traten nicht ein.

Improvements zu
IFRS 2010 – 2012 Cycle

Der im Dezember 2013 veröffentlichte jährliche Verbesserungsprozess betrifft folgende Standards: IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 8 Geschäftssegmente, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, IAS 16 Sachanlagen, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Mit EU-Verordnung 2015/28 wird die Anwendung von IFRS 2, 3 und 8 sowie des IAS 24 auf Geschäftsjahre festgelegt, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Für die HHLA ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Improvements zu
IFRS 2012 – 2014 Cycle

Am 25. September 2014 hat der IASB den Verbesserungsprozess 2012 – 2014 veröffentlicht, der folgende Standards betrifft: IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung. Die Änderungen sind für Berichtsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine Übernahme durch die EU erfolgte durch Verordnung 2015/2343, die eine verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre vorsieht, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Verbesserungsvorschläge haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA.

Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch

Standard

Inhalt und Bedeutung

IFRS 9
Finanzinstrumente

Im Juli 2014 wurde vom IASB die finale Version von IFRS 9 Finanzinstrumente verabschiedet, der das Ziel hat, die Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu vereinfachen. Mit EU-Verordnung 2016/2067 erfolgte eine Übernahme in EU-Recht. Die verpflichtende Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der HHLA-Konzern kann derzeit noch nicht abschließend abschätzen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird.

IFRS 15
Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Im Mai 2014 wurde vom IASB der Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden verabschiedet, der vorschreibt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen und welche Angaben zu veröffentlichen sind. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Die EU hat durch die Verordnung 2016/1905 vom 22. September 2016 diesen Standard in EU-Recht übernommen. Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt; eine frühere Anwendung ist zulässig. Für Erlöse aus Verträgen mit Kunden erwartet der HHLA-Konzern nach derzeitigem Projektstand keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Ausübung unter IAS 18.

Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet.

Standard

Inhalt und Bedeutung

Amendments zu IAS 7 Angabeninitiative

Im Januar 2016 wurden vom IASB Amendments zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen veröffentlicht, mit denen verbesserte Informationen über die Fremdfinanzierungstätigkeit geleistet werden sollen. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn ein Endorsement durch die EU erfolgt ist. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA werden derzeit geprüft.

Amendments zu IAS 12 Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste

Im Januar 2016 hat das IASB Amendments zu IAS 12 veröffentlicht. Mit den Anpassungen werden Klarstellungen vorgenommen in Bezug auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste bei Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Erfolgen durch Marktzinsänderungen Abwertungen auf den niedrigeren Marktwert, so führt dies trotz Nichtrealisierung der Verluste zur Bildung temporärer Differenzen. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nach erfolgtem Endorsement der EU möglich. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA sind nicht zu erwarten.

Amendments zu IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Der IASB hat am 8. Dezember 2016 Änderungen an IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien veröffentlicht. Die Änderungen sind Klarstellungen zu Übertragungen in den Bestand bzw. aus dem Bestand heraus von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien bei Vorliegen einer Nutzungsänderung. Die Erstanwendung ist vorgesehen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung bei einer vorherigen Übernahme in EU-Recht ist möglich. Die HHLA überprüft die Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Amendments zu IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen

Das IASB hat im Juni 2016 Änderungen zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht. Die Änderungen treten in Kraft für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen auf den HHLA-Konzernabschluss werden derzeit geprüft.

Amendments zu IFRS 10 und IAS 28
Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Vom IASB wurden im September 2014 Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verabschiedet. Es erfolgt hierdurch eine Klarstellung in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem Joint Venture oder einem assoziierten Unternehmen. Die EFRAG hat im Februar 2015 bekannt gegeben, dass der Indossierungsprozess dieser Änderung aufgrund identifizierter Inkonsistenzen zwischen dem Änderungsstandard und dem bestehenden IAS 28 vorerst ausgesetzt wird. Der Erstanwendungszeitpunkt - bisher 1. Januar 2016 - ist bis zur Beseitigung der Inkonsistenzen auf unbestimmte Zeit verschoben.

Amendments zu IFRS 15
Klarstellungen

Am 12. April 2016 wurden vom IASB die finalen Änderungen zu IFRS 15 veröffentlicht. Bei den Anpassungen des Standards geht es im Wesentlichen um Klarstellungen sowie zusätzliche Vereinfachungen für den Übergang auf IFRS 15. Der Erstanwendungszeitpunkt ist der 1. Januar 2018.

IFRS 16
Leasingverträge

Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 16 Leasingverträge. Dieser Standard löst den bisher gültigen IAS 17 Leasingverhältnisse ab. Für Leasingnehmer kommt es zu wesentlichen Änderungen bei der Bilanzierung. Grundsätzlich sind nunmehr alle Leasingverträge bilanziell im Rahmen des Right of Use Approach zu erfassen. Für Leasinggeber bleibt die Klassifizierung nach IAS 17 in Operating Lease und Finance Lease auch mit IFRS 16 erhalten. Die Neuregelungen sollen zur Verbesserung der Transparenz bei der Finanzberichterstattung beitragen und bestehende Informationsasymmetrien abbauen. Der Erstanwendungszeitpunkt ist der 1. Januar 2019. Eine frühere Anwendung ist dann möglich, wenn bereits IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angewendet wird. Der HHLA-Konzern kann derzeit noch nicht abschließend darstellen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird. Auf basis seiner Verpflichtungen als Leasingnehmer aus Operating-Leasingverhältnissen, siehe Textziffer 45 geht der Konzern aufgrund der grundsätzlich bestehenden bilanziellen Erfassungspflicht dieser Operating-Leasingverhältnisse im Vergleich zur bestehenden Bilanzierung, unter sonst gleich bleibenden Bedingungen, von einer wesentlichen Zunahme der Bilanzsumme aus. Die Zunahme der Bilanzsumme wird durch die Aktivierung des Nutzungsrechts auf der Passivseite durch den Ausweis einer entsprechenden Verbindlichkeit bestimmt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird durch die Aufspaltung des Leasingaufwands in einen Amortisations- und in einen Zinsanteil berührt.

Improvements zu
IFRS 2014 – 2016 Cycle

Vom IASB wurden am 8. Dezember 2016 die jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016 veröffentlicht. Davon sind drei Standards betroffen. Durch Änderung des IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen erfolgt eine Klarstellung, dass die Vorschriften des Standards auch für Anteile gelten, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fallen. Der Erstanwendungszeitpunkt hierbei ist der 1. Januar 2017.

Beim IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS wurden befristete Vorschriften gestrichen. Die Änderung des IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen stellt klar, dass das Wahlrecht zur Bewertung einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder an einem assoziierten Unternehmen für jede Beteiligung unterschiedlich ausgeübt werden kann. Der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 1 und IAS 28 ist der 1. Januar 2018.

Die HHLA wird die Auswirkungen auf den Konzernabschluss überprüfen.

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

Am 8. Dezember 2016 wurde vom IASB die Interpretation IFRIC 22 veröffentlicht mit Klarstellungen dazu, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. IFRIC 22 ist ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA werden geprüft.

Standards und Interpretationen, die keine Relevanz für den Konzernabschluss der HHLA haben.

Standard

Inhalt und Bedeutung

Amendments zu IAS 16 und IAS 41

Landwirtschaft:
Fruchttragende Pflanzen

Amendments zu IAS 27

Equity-Methode in Einzelabschlüssen

Amendments zu IFRS 4

Versicherungsverträge

Amendments zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28

Investmentgesellschaften:
Anwendung der Konsolidierungsausnahme

IFRS 14

Regulatorische Abgrenzungsposten