Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung

Arbeitssicherheit

Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Die Arbeitssicherheit soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Dazu werden im Hinblick auf Frühindikatoren für die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen für die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die psychischen Belastungen bewertet.

Im Rahmen der steten Verbesserung setzt die HHLA moderne Technologien ein: So nutzt die HHLA ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem als Kontrollinstrument zur Überprüfung aller Ziele und Maßnahmen.

Mit dem Ziel, das Unfallrisiko weiter zu senken und das Bewusstsein der Beschäftigten und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz zu vertiefen, werden an den Standorten der HHLA-Betriebe regelmäßig Arbeitsschutzkampagnen und Workshops beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie durchgeführt. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können.

Im Jahr 2018 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, 83 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle (im Vorjahr: 97). Dies entspricht einem Rückgang von 14,4 %.

Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden.

Die Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Unternehmen im Verbundprojekt GESIOP im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes MEgA (Maßnahmen und Empfehlungen für die gesunde Arbeit von morgen) wird fortgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und daraus folgender Maßnahmen wird die Umsetzung standardisierter und gleichzeitig individuell kalibrierbarer Maßnahmen und deren Wirksamkeitsüberprüfung im HHLA-Konzern vorangetrieben. Gleichzeitig kommuniziert die HHLA im Rahmen des Verbundes und assoziierter Publikationen Best-Practice-Beispiele, um andere Unternehmen bei der Umsetzung ähnlicher Themen zu unterstützen. Durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen, wie beispielsweise der Arbeitsforschungstagung des Fraunhofer-Instituts, wird der interdisziplinäre Austausch zum Thema auf hohem Niveau begleitet.

Für eine qualifizierte Unterstützung in beruflichen und persönlichen Belastungssituationen bietet die HHLA den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften am Standort Hamburg die Inanspruchnahme der betrieblichen Sozialberatung an. Ziel ist eine schnelle und passgenaue Lösung bei gesundheitlichen und persönlichen Krisen sowie Konflikten und Belastungen am Arbeitsplatz. Durch das umfassende Beratungsangebot in den Betrieben und die Vernetzung mit örtlichen Fach-Beratungsstellen sowie Behandlungseinrichtungen kann auf ein breites Hilfesystem zurückgegriffen werden. Zum Beispiel bestehen seit mehreren Jahren Kooperationen mit dem Projekt MENTO des DGB-Bildungswerks und der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg.

Darüber hinaus veranstaltet die HHLA regelmäßig Gesundheitstage, an denen auch 2018 die Beschäftigten diverser Unternehmensbereiche zu verschiedensten Themen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung beraten wurden.

Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung für die Lohnfortzahlung bei Krankheit abzüglich der Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst.