45. Leasingverpflichtungen

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen

Der Konzern hat für einige Grundstücke, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzierungs-Leasing- und Mietkaufverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten überwiegend Verlängerungsoptionen und teilweise Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.

Die wesentlichen Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen resultieren aus der Anmietung von Großschiffsliegeplätzen von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen über 50 Jahre) erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Die Anmietungen der Großschiffsliegeplätze sind auf Basis eines durchgeführten Barwerttests als Finanzierungs-Leasingverpflichtungen nach  17 einzustufen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Mindestleasingzahlungen inklusive erwarteter Mietzinssteigerungen von insgesamt 232.394 T€ (im Vorjahr: 237.531 T€).

Überleitung der Mindestleasingzahlungen auf die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen

in T€

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Innerhalb eines Jahres

 

9.313

 

9.325

Zwischen einem und fünf Jahren

 

31.646

 

31.826

Über fünf Jahre

 

234.030

 

241.582

Mindestleasingzahlungen

 

274.989

 

282.733

Innerhalb eines Jahres

 

4.244

 

4.152

Zwischen einem und fünf Jahren

 

11.641

 

11.422

Über fünf Jahre

 

127.451

 

129.773

Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen

 

143.336

 

145.347

In den Mindestleasingzahlungen enthaltene Zinsen

 

131.653

 

137.386

Die in den Mindestleasingzahlungen enthaltenen Zinsen resultieren aus den langen Laufzeiten der Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Der zugrunde liegende Zinssatz beträgt 4,21 bis 4,22 %, siehe auch Textziffer 47.

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasingnehmer

Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die Mietzinserhöhungen für die laufende Periode sind durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt.

Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen ebenso wie die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.

Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von zwei bis 31 Jahren.

Der Konzern hat darüber hinaus für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingverträge abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren und enthalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt.

Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse

in T€

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Innerhalb eines Jahres

 

45.387

 

46.360

Zwischen einem und fünf Jahren

 

164.068

 

151.619

Über fünf Jahre

 

587.246

 

607.609

 

 

796.701

 

805.588

Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 53.829 T€ (im Vorjahr: 62.872 T€) erfasst. Davon entfielen 2.085 T€ (im Vorjahr: 2.017 T€) auf bedingte Mietzahlungen.

Operating-Leasingverhältnisse – Konzern als Leasinggeber

Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abgeschlossen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 17 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann.

Ansprüche auf zukünftige Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in T€

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Innerhalb eines Jahres

 

33.549

 

35.502

Zwischen einem und fünf Jahren

 

65.022

 

66.406

Über fünf Jahre

 

35.476

 

46.084

 

 

134.047

 

147.992

Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 58.676 T€ (im Vorjahr: 57.036 T€) vereinnahmt.

IAS

International Accounting Standards.