Spezifische Standardangaben

Die spezifischen Standardangaben sind in drei Kategorien unterteilt: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Es werden die verschiedenen Managementansätze zu den jeweiligen Kategorien erläutert sowie ihnen zugeordnete GRI-Indikatoren.

Anwendung

Der GRI Content Index gibt an, an welchen Stellen innerhalb des Geschäftsberichts die entsprechenden Angaben zum jeweiligen GRI-Indikator zu finden sind und verlinkt direkt dorthin. Darüber hinaus verweist der Index auf Stellen auf der HHLA-Website, die GRI-relevante Informationen enthalten. Diese berichtsexternen Links sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Wenn zu einem GRI-Indikator keine Informationen vorliegen, wird dies erläutert. Der GRI Content Index ist ausschließlich online und nicht als PDF erhältlich.

Der GRI Content Index der HHLA verzichtet auf die Spalte „Auslassungen“,
da zu allen Indikatoren Informationen angegeben wurden.

Wirtschaftlich

Wirtschaftliche Leistung

G4-EC2 Durch den Klimawandel bedingte finanzielle Folgen und andere Risiken und Chancen

G4-EC3 Deckung der Verpflichtungen aus leistungsorientiertem Pensionsplan

Marktpräsenz

G4-EC5 Spanne zwischen Standardeintrittsgehalt und lokalem Mindestlohn

Der Indikator G4-EC5 ist nicht anwendbar, da Löhne und Gehälter tariflich geregelt sind.

G4-EC6 Anteil lokal angeworbener Führungskräfte

Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen

G4-EC7 Infrastrukturbezogene Investitionen und geförderte Leistungen

G4-EC8 Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen

Beschaffung

G4-EC9 Anteil an Ausgaben für lokale Zulieferer

Ökologisch

Materialien

G4-DMA Managementansatz

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.

G4-EN1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.

G4-EN2 Anteil Sekundärrohstoffe am Gesamtmaterialeinsatz

Energie

G4-EN3 Energieverbrauch innerhalb der Organisation

G4-EN4 Energieverbrauch außerhalb der Organisation

G4-EN6 Verringerung des Energieverbrauchs

G4-EN7 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen

Wasser

G4-EN8 Gesamtwasserentnahme nach Quelle

G4-EN9 Duch Wasserentahme wesentlich beeinträchtigte Wasserquellen

G4-EN10 Prozentsatz und Gesamtvolumen des wieder zugeführten und wiederverwendetes Wassers

Biodiversität

G4-DMA Managementansatz

Eine Auswirkung der direkten HHLA-Aktivitäten auf Biodiversität ist nicht zu erwarten.

G4-EN11 Standorte in oder angrenzend an Schutzgebiete oder Gebiete mit hohem Biodiversitätswert

Kein Grundstück der HHLA grenzt an Schutzgebiete an.

G4-EN12 Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Schutzgebiete oder Gebiete mit hohem Biodiversitätswert

Eine Auswirkung der HHLA-Aktivitäten auf die Biodiversität von Schutzgebieten ist nicht zu erwarten.

G4-EN13 Geschützte oder renaturierte Lebensräume

Kein Grundstück der HHLA grenzt weder an geschützte oder renaturierte Schutzgebiete an noch operiert die HHLA auf dem Gelände von geschützten oder renaturierten Schutzgebieten.

G4-EN14 Betroffene gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Eine Auswirkung der direkten HHLA-Aktivitäten auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten ist nicht zu erwarten.

Emissionen

G4-EN15 Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1)

G4-EN16 Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2)

G4-EN17 Weitere indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 3)

G4-EN18 Intensität der Treibhausgasemissionen

G4-EN19 Reduzierung der Treibhausgasemissionen

G4-EN20 Emission Ozon abbauender Stoffe

G4-EN21 NOx, SOx und andere signifikante Luftemissionen

Abwasser und Abfall

G4-EN22 Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort

Der Frischwasserverbrauch der HHLA entspricht den Abwassereinleitungen zzgl. des Regenwassers. Das Regenwasser wird nicht gemessen.

G4-EN23 Abfall nach Art und Entsorgungsmethode

G4-EN24 Signifikante Verschmutzungen

Im Berichtszeitraum lagen keine wesentlichen Freisetzungen vor.

G4-EN25 Umgang mit gefährlichem Abfall

Die HHLA importiert oder exportiert grenzüberschreitend keinen gefährlichen Abfall.

G4-EN26 Signifikant von Abwassereinleitungen betroffene Gewässer

Es gibt keine signifikaten Abwassereinleitungen in umliegende Gewässer.

Produkte und Dienstleistungen

G4-EN27 Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen

G4-EN28 Rücknahme von Produkten und Verpackungen

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.

Compliance

Transport

Insgesamt

G4-EN31 Aufwendungen und Investitionen für Umweltschutz

Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte

G4-EN32 Anteil neuer Lieferanten, die anhand von ökologischen Kriterien überprüft wurden

G4-EN33 Wesentliche negative ökologische Auswirkungen in der Lieferkette

Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte

G4-DMA Managementansatz

HHLA unterhält kein spezielles formelles Beschwerdefahren für ökologische Auswirkungen. Kunden haben grundsätzlich die Möglichkeit, Beschwerden ihrem jeweiligen Key-Account-Manager mitzuteilen. Für Nachbarn der Terminals finden regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Lärm statt. Außerdem wird eine 24-Stunden besetzte Hotline unterhalten, bei der erhöhtes Lärmaufkommen gemeldet werden kann. Die Angaben werden regelmäßig statistisch ausgewertet.

G4-EN34 Formelle Beschwerden in Bezug auf ökologische Auswirkungen

HHLA unterhält kein spezielles formelles Beschwerdefahren für ökologische Auswirkungen. Kunden haben grundsätzlich die Möglichkeit, Beschwerden ihrem jeweiligen Key-Account-Manager mitzuteilen. Für Nachbarn der Terminals finden regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Lärm statt. Außerdem wird eine 24-Stunden besetzte Hotline unterhalten, bei der erhöhtes Lärmaufkommen gemeldet werden kann. Die Angaben werden regelmäßig statistisch ausgewertet.

Gesellschaftlich – Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung

Beschäftigung

G4-LA1 Neueinstellungen und Mitarbeiterfluktuation

G4-LA2 Betriebliche Leistungen für Vollzeitbeschäftigte

Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis

G4-LA4 Mitteilungsfristen bzgl. wesentlicher betrieblicher Veränderungen

Die Mitteilungsfristen werden entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz eingehalten.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

G4-LA5 Anteil der in Arbeitssicherheitsausschüssen vertretenen Belegschaft

G4-LA6 Unfälle, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Todesfälle

G4-LA7 Arbeitnehmer mit hoher Erkrankungsrate oder -gefährdung

G4-LA8 Vereinbarungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit mit Gewerkschaften

Aus- und Weiterbildung

G4-LA9 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung

G4-LA10 Programme zum dauerhaften Erhalt der Beschäftigungsfähigkeiten

G4-LA11 Anteil der Beschäftigten mit regelmäßiger Leistungsbeurteilung und Karriereplanung

Vielfalt und Chancengleichheit

G4-LA12 Zusammensetzung der Kontrollorgane und der Beschäftigten nach Diversitätsaspekten

Gleicher Lohn für Frauen und Männer

G4-DMA Managementansatz

Die Gleichbezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch Tarifverträge geregelt.

G4-LA13 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen gegenüber Männern

Die Gleichbezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch Tarifverträge geregelt.

Bewertung von Lieferanten hinsichtlich Arbeitspraktiken

G4-DMA Managementansatz

Die HHLA übt ihre wesentliche Geschäftstätigkeit in Deutschland und Europa aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals rechtsverbindlich bestätigt.

G4-LA14 Anteil neuer Lieferanten, die bzgl. Arbeitspraktiken überprüft wurden

G4-LA15 Wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitspraktiken in der Lieferkette

Die HHLA übt ihre wesentliche Geschäftstätigkeit in Deutschland und Europa aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals rechtsverbindlich bestätigt.

Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken

G4-LA16 Formelle Beschwerden bzgl. Auswirkungen auf Arbeitspraktiken

Gesellschaftlich – Menschenrechte

Investitionen

G4-DMA Managementansatz

Die HHLA übt ihre wesentliche Geschäftstätigkeit in Deutschland und Europa aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals rechtsverbindlich bestätigt.

G4-HR1 Signifikante Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauzseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden

Die HHLA übt ihre wesentliche Geschäftstätigkeit in Deutschland und Europa aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals rechtsverbindlich bestätigt.

Gleichbehandlung

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

G4-DMA Managementansatz

Die HHLA fördert aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung. Grundlagen hierfür sind in Deutschland u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

G4-HR4 Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen Vereinigungsfreiheit verletzt oder gefährdet wurde bzw. sein könnte, und ergriffene Maßnahmen

Es gab im Berichtszeitraum keine Einschränkung der Vereinigungsfreiheit. Die HHLA fördert aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung. Grundlagen hierfür sind in Deutschland u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Kinderarbeit

G4-HR5 Geschäftsstandorte und Lieferanten mit erheblichem Risiko von Kinderarbeit und ergriffene Maßnahmen

Zwangs- oder Pflichtarbeit

G4-HR6 Geschäftsstandorte und Lieferanten mit erheblichem Risiko von Zwangsarbeit und ergriffene Maßnahmen

Sicherheitspraktiken

G4-HR7 Anteil des Sicherheitspersonals, das zu Menschenrechten geschult wurde

Das von der HHLA eingesetzte Sicherheitspersonal ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen u. a. in den Grundrechten des Grundgesetzes, den Datenschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Deeskalationstechniken und den HHLA-Verfahrensanweisungen geschult.

Rechte der indigenen Bevölkerung

G4-DMA Managementansatz

Die HHLA ist ausschließlich an Standorten tätig, an denen es keine indigenen Bevölkerungsgruppen gibt.

G4-HR8 Vorfälle, bei denen die Rechte indigener Bevölkerung verletzt wurden, und ergriffene Maßnahmen

Die HHLA ist ausschließlich an Standorten tätig, an denen es keine indigenen Bevölkerungsgruppen gibt.

Prüfung

G4-DMA Managementansatz

Die HHLA ist ausschließlich in Europa mit Standorten vertreten. Die Einhaltung der jeweiligen verfassungsgemäß verankerten Menschenrechte ist für den HHLA-Konzern oberstes Gebot.

G4-HR9 Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte überprüft wurden

Die HHLA ist ausschließlich in Europa mit Standorten vertreten. Die Einhaltung der jeweiligen verfassungsgemäß verankerten Menschenrechte ist für den HHLA-Konzern oberstes Gebot.

Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten

G4-DMA Managementansatz

Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus der Europäischen Union, in der die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kinderarbeit durch lokale und europäische Gesetze geregelt sind. Die intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen regeln zusätzlich die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern.

G4-HR10 Anteil neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden

Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus der Europäischen Union, in der die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kinderarbeit durch lokale und europäische Gesetze geregelt sind. Die intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen regeln zusätzlich die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern.

G4-HR11 Wesentliche Auswirkungen auf Menschenrechte in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus der Europäischen Union, in der die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kinderarbeit durch lokale und europäische Gesetze geregelt sind. Die intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen regeln zusätzlich die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern.

Beschwerdeverfahren hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen

G4-HR12 Formelle Beschwerden bzgl. Menschenrechtsverletzungen

Gesellschaftlich – Gesellschaft

Lokale Gemeinschaften

G4-SO1 Anteil Standorte mit Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgeabschätzungen und Förderprogrammen

G4-SO2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften

Korruptionsbekämpfung

G4-SO3 Anteil der auf Korruptionsrisiken überprüften Geschäftsstandorte und ermittelte Risiken

G4-SO4 Informationen und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung

Die Beschäftigten der HHLA werden in regelmäßigen
Schulungen über die Korruptionsvorschriften aufgeklärt.

G4-SO5 Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen

Politik

G4-DMA Managementansatz

Die HHLA spendet weder an politische Parteien oder Politiker noch betreibt sie wesentliche Lobby-Aktivitäten.

G4-SO6 Gesamtwert politischer Spenden

Die HHLA spendet weder an politische Parteien oder Politiker noch betreibt sie wesentliche Lobby-Aktivitäten.

Wettbewerbswidriges Verhalten

G4-SO7 Verfahren aufgrund wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartellbildung

Compliance

Bewertung der Lieferanten hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen

G4-DMA Managementansatz

Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus der Europäischen Union, in der die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kinderarbeit durch lokale und europäische Gesetze geregelt sind. Die intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen regeln zusätzlich die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern.

G4-SO9 Anteil neuer Lieferanten, die bzgl. Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft wurden

G4-SO10 Negative Auswirkungen auf die Gesellschaft in der Lieferkette sowie ergriffene Maßnahmen

Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus der Europäischen Union, in der die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kinderarbeit durch lokale und europäische Gesetze geregelt sind. Die intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen regeln zusätzlich die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern.

Beschwerdeverfahren hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen

G4-SO11 Anzahl der Beschwerden in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft

Gesellschaftlich – Produktverantwortung

Kundengesundheit und -sicherheit

G4-PR1 Anteil wesentlicher Produkte und Dienstleistungen, die auf Sicherheit und Gesundheit geprüft wurden

G4-PR2 Vorfälle der Nichteinhaltung von Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln bzgl. Gesundheit und Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen

Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen

G4-DMA Managementansatz

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen entfällt damit weitgehend.

G4-PR3 Grundsätze und Verfahren zur Produktkennzeichnung sowie Anteil der Produkte und Dienstleistungen, die diesen unterliegen

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen entfällt damit weitgehend.

G4-PR4 Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bzgl. Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen

G4-PR5 Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit

Im Berichtszeitraum wurde keine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durchgeführt.

Marketing

G4-DMA Managementansatz

Bei der kommerziellen Kommunikation beachtet die HHLA die Regeln des Deutschen Werberats als eines Organs der freiwilligen Selbstkontrolle. Dementsprechend bekennen wir uns zu den allgemein anerkannten Grundwerten der Gesellschaft und den dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral.

G4-PR6 Verkauf verbotener oder umstrittener Produkte

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich und verkauft keine verbotenen oder umstrittenen Produkte.

G4-PR7 Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Marketing

Bei der kommerziellen Kommunikation beachtet die HHLA die Regeln des Deutschen Werberats als eines Organs der freiwilligen Selbstkontrolle. Dementsprechend bekennen wir uns zu den allgemein anerkannten Grundwerten der Gesellschaft und den dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral. Kommerzielle Kommunikation muss stets von Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getragen sein. Insbesondere darf Werbung nicht bestimmte Personen oder Gruppen diskriminieren. Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen wegen Verletzung einschlägiger Vorschriften hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Schutz der Privatsphäre des Kunden

G4-DMA Managementansatz

Compliance

G4-PR9 Wesentliche Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen

Investitionen

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.