48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen gemäß 24 gelten für den HHLA-Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den HHLA-Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den HHLA-Konzern maßgeblich beeinflusst werden.

Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (kurz: HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des HHLA-Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Die HHLA ist das oberste Mutterunternehmen im HHLA-Konzern.

Transaktionen zwischen nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personen

 

 

Erlöse

 

Aufwendungen

 

Forderungen

 

Verbindlichkeiten

in T€

 

2016

 

2015

 

2016

 

2015

 

31.12.2016

 

31.12.2015

 

31.12.2016

 

31.12.2015

Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern

 

166

 

69

 

1.302

 

2.266

 

74.793

 

45.258

 

0

 

0

Nicht konsolidierte Tochterunternehmen

 

2

 

18

 

319

 

1.434

 

9

 

5.427

 

504

 

738

Joint Ventures

 

17.835

 

17.015

 

14.202

 

13.230

 

6.753

 

7.448

 

4.170

 

4.838

Assoziierte Unternehmen

 

978

 

1.389

 

0

 

6

 

0

 

0

 

77

 

327

Sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

 

23.214

 

4.099

 

39.512

 

35.528

 

181

 

382

 

110.503

 

107.530

 

 

42.195

 

22.590

 

55.335

 

52.464

 

81.736

 

58.515

 

115.254

 

113.433

Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss betreffen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV in Höhe von 74.000 T€ (im Vorjahr: 43.900 T€). Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr mit 0,00 bis 0,10 % p. a. (im Vorjahr: 0,10 bis 0,15 % p. a.) verzinst. Die Zinssätze für Verbindlichkeiten der HHLA betrugen 0,10 bis 0,20 % p. a. (im Vorjahr: 0,20 bis 0,25 % p. a.).

Die Transaktionen mit Joint Ventures resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht, STEIN und Kombi-Transeuropa betroffen.

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 106.304 T€ (im Vorjahr: 106.646 T€) über die Anmietung von vier Großschiffsliegeplätzen von der HPA werden unter den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen.

Die Aufwendungen, die als sonstige Transaktion mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen sind, enthalten im Wesentlichen Mietzahlungen für Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen und in der Speicherstadt.

In den sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist im Berichtsjahr ein Ertrag aufgrund der Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum enthalten.

Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des HHLA-Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 153.000 T€ (im Vorjahr: 183.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von rund 82.874 T€ zuzüglich Zinsen (im Vorjahr: 95.916 T€).

Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind.

Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings und der im Vorjahr bestehenden Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HGV unverzinslich.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt.

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2016 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen.

Weitere Angaben zur individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats siehe Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

 

 

Vorstand

 

Aufsichtsrat

in T€

 

2016

 

2015

 

2016

 

2015

Kurzfristig fällige Leistungen

 

3.143

 

2.925

 

327

 

300

davon erfolgsunabhängig

 

1.619

 

1.490

 

 

davon erfolgsabhängig

 

1.525

 

1.435

 

 

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

1.181

 

1.506

 

 

 

 

4.325

 

4.431

 

327

 

300

Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus.

Im Geschäftsjahr 2016 beträgt die kurzfristig fällige Leistung des Aufsichtsrats 327 T€ (im Vorjahr: 300 T€), davon entfallen 199 T€ (im Vorjahr: 197 T€) auf das Fixum, 78 T€ (im Vorjahr: 70 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 50 T€ (im Vorjahr: 33 T€) auf Sitzungsgelder.

Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 13.160 T€ (im Vorjahr: 13.911 T€).

Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar:

Individuelle Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB

in T€

 

2016

 

2015

Klaus-Dieter Peters

 

4.758

 

3.644

Angela Titzrath

 

33

 

0

Dr. Stefan Behn

 

4.133

 

2.861

Heinz Brandt

 

1.484

 

1.336

Dr. Roland Lappin

 

2.449

 

2.391

 

 

12.857

 

10.232

Ehemalige Mitglieder des Vorstands

Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 692 T€ (im Vorjahr: 685 T€). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 12.386 T€ (im Vorjahr: 11.398 T€).

IAS

International Accounting Standards.